Deine Themen. Neue Beiträge.

Eine kompakte Browser-Benachrichtigung, wenn es Neues gibt. Höchstens einmal am Tag – auch ohne Konto.

Was interessiert dich?

Freiwillig und jederzeit hier abschaltbar. Themenauswahl und Geräte-Abonnement werden gespeichert; eine E-Mail-Adresse ist nicht nötig. Datenschutz

Den Harbor durchsuchenEN/DEKonto
Regulierung entdecken
Regulierungsdokument

UK-Leitfaden zu durch Marken implizierten Nährwert- und Gesundheitsangaben (Artikel 28)

Ein Leitfaden des Department of Health and Social Care erklärt, dass durch Marke oder Markennamen implizierte Nährwert- oder Gesundheitsangaben von einer zugehörigen zugelassenen Angabe begleitet sein müssen, und dass eine Übergangsfrist für vor dem 1. Januar 2005 bestehende Marken am 19. Januar 2022 endet. [1]

Automatische Zusammenfassung · nicht redaktionell geprüft

Die Kernaussagen

  1. Durch Marke, Markennamen oder Fantasienamen implizierte Nährwert- oder Gesundheitsangaben müssen von einer zugehörigen zugelassenen Angabe begleitet sein. [1]

  2. Die Übergangsfrist für vor dem 1. Januar 2005 bestehende Marken oder Markennamen endet am 19. Januar 2022. [1]

  3. Nach diesem Datum gilt die Verordnung unabhängig davon, wann die Marke oder der Markenname eingeführt wurde. [1]

Die Quelle auf einen Blick

Rechtsraum
UK
Behörde
Department of Health and Social Care
Dokumenttyp
Guidance
Eintragstyp / Format
Leitfaden
Gegenstand / Kontext
Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel mit durch Marken oder Markennamen implizierten Angaben herstellen, verarbeiten, vertreiben, verwenden, verkaufen oder einführen, sowie die durchsetzenden örtlichen Behörden.
Grundlage der Zusammenfassung
Offizielles Regulierungsdokument
Original veröffentlicht
10. November 2021

DHSC-Leitfaden zu durch Marken implizierten Angaben

Dies ist ein offizieller Leitfaden des Department of Health and Social Care für das Vereinigte Königreich, erstmals veröffentlicht und öffentlich aktualisiert am 10. November 2021. Er betrifft Nährwert- und Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln nach der beibehaltenen Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und der in Nordirland geltenden entsprechenden Verordnung. Der Auszug besagt, dass jede durch Marke, Markennamen oder Fantasienamen in Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung implizierte Nährwert- oder Gesundheitsangabe von einer zugehörigen zugelassenen Nährwert- oder Gesundheitsangabe begleitet sein muss. Er richtet sich an Lebensmittelunternehmer, die solche Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, verwenden, verkaufen oder einführen, sowie an die örtlichen Behörden, die die Rechtsvorschriften durchsetzen.

Beleg [1]

Übergangsfrist endet am 19. Januar 2022

Laut dem Auszug endet die Übergangsfrist für Lebensmittel mit Nährwert- oder Gesundheitsangaben, die durch eine vor dem 1. Januar 2005 bestehende Marke oder einen Markennamen impliziert werden, am 19. Januar 2022. Nach diesem Datum gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unabhängig davon, wann die Marke oder der Markenname eingeführt wurde. Bestehende Marken oder Markennamen, die Gesundheits- oder Nährwertvorteile nahelegen und die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen, müssen auslaufen und vom Markt genommen werden. Unternehmer, die eine Marke oder einen Markennamen verwenden, der zugleich eine Nährwert- oder Gesundheitsangabe ist, müssen sicherstellen, dass dieser nach dem 19. Januar 2022 von einer zugehörigen, der Verordnung entsprechenden Angabe begleitet wird.

Beleg [1]

Status, dezentrale Zuständigkeit und Durchsetzung

Das Dokument bezeichnet sich selbst als Leitfaden und nicht als verbindliche Aussage darüber, wie das Recht auszulegen ist; dies sei Sache eines Gerichts. Die Rechtsvorschriften zu Nährwert- und Gesundheitsangaben werden als dezentrale Angelegenheit für das Vereinigte Königreich beschrieben; die Hinweise wurden vom DHSC erstellt und beziehen sich speziell auf England, während die Grundsätze in ganz Großbritannien (Schottland und Wales) als ähnlich beschrieben werden. Nach dem Protokoll zu Irland und Nordirland gilt die in Anhang 2 aufgeführte EU-Rechtsvorschrift zu Nährwerten in Nordirland weiterhin unmittelbar, und für Schottland, Wales und Nordirland soll ein entsprechender Leitfaden erlassen werden. Laut Auszug bleiben Unternehmen für ihre eigene Einhaltung verantwortlich und können ihre örtliche Durchsetzungsbehörde konsultieren.

Beleg [1]

Was sich daraus ableiten lässt – und was nicht

Dokumentzusammenfassung; keine Feststellung der geltenden Rechtslage. Dies ist ein Leitfaden, keine Bewertung eines bestimmten Produkts oder Anbieters. Der Auszug kann Bedingungen oder spätere Abschnitte auslassen; prüfen Sie das vollständige aktuelle Dokument, seinen räumlichen Geltungsbereich und die verlinkten Rechtsvorschriften.

Grundlage: das zitierte offizielle Dokument. Rechtsraum, Dokumenttyp und Geltungsdatum sind entscheidend; ein Entwurf oder eine Bekanntmachung ist keine bereits geltende Vorschrift.

Quelle & Belegstellen

[1]
Nutrition and health claims: guidance to compliance with Regulation (EC) 1924/2006 – Article 28

Department of Health and Social Care · gov.uk · 10. November 2021

Zitierte Textstellen anzeigenIn der Sprache der Originalquelle
  1. Kernaussage 1 ↑

    must be accompanied by a related authorised
  2. Kernaussage 2 ↑

    which existed before 1 January 2005 will
  3. Kernaussage 3 ↑

    irrespective of when the trademark or brand

KI-unterstützte Zusammenfassung mit verlinkten Quellenbelegen. Keine unabhängige redaktionelle oder klinische Prüfung.

Unsere redaktionelle Methodik

Diskussion

Community-Diskussionen

0 Themen

Mitgliederbeiträge. Quellen nennen, kommerzielle Interessen offenlegen und keine persönliche medizinische Beratung oder Dosierungsempfehlungen geben.

Wird geladen…